Den neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien“ kann man sehr kurz zusammenfassen – wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für den Makler werden damit künftig nur noch von der Person getragen, die den Makler beauftragt. Eine Teilung oder Übertragung soll nicht länger üblich sein. Mehr Hintergrundwissen? Lesen Sie dazu unseren neusten Beitrag.
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