Dekorationsfreiheit in der Mietwohnung
Grundsatz: Dekorationsfreiheit nur in der Mietwohnung Außerhalb der eigenen Wohnung darf der Mieter ohne die Vermieterzustimmung keine Gegenstände abstellen oder das Treppenhaus nach seinen Vorstellungen gestalten. Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter dies explizit erlaubt. Das Auslegen einer Fußmatte hingegen soll noch zum normalen Gebrauch der Mietsache gehören, so dass dies auch ohne Erlaubnis […]