Tipps für Immobilienerben

Immobilienerbe

Immer mehr Deutsche erben bzw. vererben. Eine Studie der Quirin Privatbank in Kooperation mit den Marktforschern von YouGov Deutschland ergab unter anderem, dass etwa die Hälfte aller Befragten vorhat zu vererben oder ein Immobilienerbe erwartet. Schätzungen gehen sogar von bis zu 70 % in der Zukunft aus. Selbst einziehen möchten dabei nur rund 25 %, häufig wird verkauft oder vermietet. Doch worauf sollten Sie dabei achten?

Finanzsituation

Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass Sie das Erbe prinzipiell nicht antreten müssen. Denn das ist nicht immer sinnvoll! Mit einer Erbschaft übernehmen Sie nämlich auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Die Vermögensgegenstände können daher mit einer Schuldlast einhergehen.
Prüfen Sie deshalb die Finanzen des Verstorbenen, bevor Sie das Erbe antreten. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die hinterlassenen Verbindlichkeiten. Dazu kommt der Status des Hauses als solches. Ist das Haus beispielsweise sehr alt und muss renoviert werden, kommen auch hier Kosten auf Sie zu.

Ein Erbe anzutreten ist nicht immer sinnvoll!

Allein oder Gemeinschaftserbe

Ein weiterer wichtiger Aspekt – erben Sie allein oder gemeinsam? Als Miterbe können Sie keine Entscheidungen treffen, bei mehreren Erben müssen alle Entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Dabei genügt es jedoch oft nicht, nur demokratisch abzustimmen und den Entscheid der Mehrheit umzusetzen. Die Entscheidung muss einstimmig erfolgen.

Steuern nicht vergessen

In den meisten Fällen treten Erben als Kind des Verstorbenen auf. Kinder und Stiefkinder verfügen bei einem Erbe über einen Freibetrag von 400.000 €. Dieser Betrag wird im Freibetrag der Schenkungssteuer miterfasst. Für diesen Betrag werden sämtliche Beträge der vergangenen 10 Jahre zusammengerechnet.
Auch wenn es ein unangenehmes Thema ist, sprechen Sie über Erbschaften offen mit Ihren Verwandten. So kann es bei großem Vermögen durchaus sinnvoll sein, es in Teilen und frühzeitig auf die Verbliebenen zu überschreiben. Wenn Sie mit einem Schlag 1.000.000 € erben, fallen auf 600.000 € dieses Betrags zwischen 15 und 30 % Steuern an – je nach Steuerklasse. Haben Sie bereits vor 10 Jahren einen Vermögenswert von 400.000 € verschenkt, hinterlassen Sie mit Ihrem Erbe 600.000 €, von denen nur noch 200.000 € besteuert werden.
Bei engen Verwandten wie Kindern, Ehegatten, Lebenspartnern, Stiefkindern, etc. kann die Erbschaftssteuer bis zu 27 % betragen. Bei weit entfernten Verwandten oder nicht-verwandten Erben, kann die Erbschaftssteuer sogar bis auf 50 % ansteigen.
Wir sprechen bei diesem Tipp allerdings ganz klar von „nicht vergessen“! Wenn Sie ein Erbe antreten, sind Sie dazu verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft zu informieren. Sollten Sie das nicht tun, kann Ihnen Steuerhinterziehung vorgeworfen werden. Es gilt also Vorsicht und ein enger Kontakt zu einem Berater.

Wenn Sie ein Erbe antreten, sind Sie dazu verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten über die Erbschaft zu informieren.

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