Scheidung und Hausverkauf: Droht bald keine Spekulationssteuer mehr?

Eine Trennung bringt viele Veränderungen mit sich. Besonders kompliziert wird es, wenn beide Partner gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung besitzen. Wer bleibt wohnen? Wird die Immobilie verkauft? Und welche finanziellen Folgen entstehen dadurch?

Eine aktuelle Gesetzesinitiative aus Baden-Württemberg könnte Betroffenen künftig zumindest eine Sorge nehmen.

Warum kann eine Scheidung beim Hausverkauf teuer werden?

Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, muss unter bestimmten Voraussetzungen den Gewinn versteuern. Eine Ausnahme gilt unter anderem für selbst genutzte Immobilien.

Doch genau hier liegt bei einer Trennung das Problem: Zieht ein Ehepartner aus dem gemeinsamen Haus aus, kann die Voraussetzung der Eigennutzung entfallen. Selbst wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort leben, kann beim späteren Verkauf Spekulationssteuer anfallen.

Was soll sich 2026 ändern?

Am 25. September 2026 sprach sich der Bundesrat auf Initiative Baden-Württembergs für eine Änderung dieser Regelung aus.

Künftig soll der Immobilienverkauf im Zusammenhang mit einer Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben, wenn die Immobilie bis zur Trennung selbst bewohnt wurde.

Wichtig: Die Änderung ist bislang nur ein Vorschlag. Der Bundestag muss im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2026 noch darüber entscheiden.

Was bedeutet das für Immobilieneigentümer?

Wer nach einer Trennung über den Verkauf einer gemeinsamen Immobilie nachdenkt, sollte sich frühzeitig über die steuerlichen und finanziellen Möglichkeiten informieren.

Denn neben möglichen Steuern spielen auch bestehende Kredite, Eigentumsanteile und der aktuelle Marktwert eine wichtige Rolle.

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Ein Immobilienverkauf nach einer Trennung ist selten eine einfache Entscheidung. Umso wichtiger ist eine Beratung, die sowohl die finanziellen als auch die persönlichen Umstände berücksichtigt.

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Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Gesetzgebungsstand vom 19. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

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