Baukindergeld: Die Förderung vom Staat

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Trotz Niedrigzinsen muss einiges investiert werden, um den Traum der eigenen vier Wände zu realisieren. Gerade junge Familien haben öfter Schwierigkeiten, ein Eigentum zu erwirtschaften – das zeigt auch die relativ niedrige Eigentumsquote in Deutschland. Der Staat bietet aus diesem Grund eine neue finanzielle Förderung.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern im Haushalt, aber auch alleinerziehende Elternteile können von der Unterstützung Gebrauch machen. Beim Kauf oder dem Bau einer Immobilie wird ein Zuschuss über 1.200 Euro pro Kind und Jahr ermöglicht. Mit der Eingrenzung des Wohnungsbaus möchte die Bundesregierung auf die Probleme der Altersarmut und Wohnraumknappheit reagieren und eine Lösung bieten. Auch der soziale Wohnungsbau wird dadurch gefördert – eine gute Investition für die Familie und gleichzeitig eine gute Sache für die Allgemeinheit. So einfach, wie es klingt, ist es auch. Insofern man die nötigen Voraussetzungen erfüllt, die die Bundesregierung festgelegt hat.

Wichtig: Noch bis zum 31. Dezember 2020 kann Baukindergeld beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen Familien für das Kinderbaugeld erfüllen?

Das Gute an der Sache ist, dass es keine Begrenzung gibt. Familien mit mehr Kindern bekommen also auch einen höheren Betrag ausgezahlt. Pro Kind gilt außerdem ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro. Das Baukindergeld wird zehn Jahre lang gezahlt – eine Familie mit einem Kind kann also eine Zahlung bis zu 12.000 Euro erwarten.
Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf 75.000 Euro nicht überschreiten. Es berechnet sich nach den Durchschnittseinkünften des zweiten und dritten Jahres vor dem Eingang des Antrags auf Baukindergeld. Pro Kind kommen hier noch zusätzliche 15.000 Euro obendrauf.
Das Baukindergeld kann bequem und einfach online bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.

Die Voraussetzungen sollten demnach sein, dass:

  • mindestens ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt.
  • das Haushaltseinkommen die 75.000 Euro-Marke im Jahr nicht überschreitet.
  • es sich um die erste Immobilie handelt.
  • ein Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung ab dem 01.01.2018 vorliegt.
  • sich die Immobilie in Deutschland befindet.

Welche Immobilien werden definitiv nicht gefördert?

Im Mai 2019 gab es Auflagen, in denen es zum Beschluss kam, welche Immobilien definitiv nicht durch das Baukindergeld gefördert werden. Du besitzt schon eine Immobilie? Keine leeren Versprechungen, dann wird es leider schwierig sein, die Förderung zu bekommen. Dabei ist es auch egal, ob die Immobilie gekauft, geerbt, geschenkt oder nur anteilig im Besitz ist. Auch nicht gefördert werden:

  • Ferien- und Wochenendimmobilien (Wohnungen und Häuser)
  • Erwerb oder Übertragung von Eigentum zwischen Ehepartnern oder anderen Lebenspartnern auf Dauer
  • Erwerb oder Übertragung von Eigentum von Verwandten in gerader Linie (wie Kinder, Eltern, Großeltern, Urgroßeltern)
  • der Wiedererwerb von Immobilien, die bereits früher schon Eigentum gewesen sind.

„Vom Baukindergeld können gerade auch junge Familien profitieren, indem Sie beim Bau des ersten eigenen Hauses oder dem Kauf einer eigenen Wohnung unterstützt werden. Damit hilft das Förderprogramm auch für die Altersvorsorge und steigert die Eigentumsquote in Deutschland.“
– Roderich Kiesewetter, CDU

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