Teilung der Maklerkosten
Ab spätestens 2021 sollen die Maklerkosten je hälftig auf den Verkäufer und den Käufer aufgeteilt werden.
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Das war früher auch schon so, da lagen die Maklerkosten bei 3% vom Käufer und 3 % beim Verkäufer. Durch die zunehmende Wohnungsknappheit haben sich die Prozentsätze mehr auf die Seite der Käufer verschoben.
Wer Käufer eines Hauses oder einer Wohnung ist, musste so mit 4,76 % Prozent des Kaufpreises( inkl. MwSt.) an Maklerkosten rechnen. Zudem kamen noch die Grunderwerbssteuer mit 5 % und die Notar- und Grundbuchkosten mit ca. 2 % der Kaufpreissummen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen gehen allein die Maklerkosten in Richtung 7% aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis. Dazu Grunderwerbsteuersätze bis zu 6,5 %.
Entlastung für die Käufer
Nun sollen die Käufer entlastet werden. Denn wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Dieser Neuerung hat nach dem Bundestag am Freitag, den 5.Juni 2020 nun auch der Bundesrat zugestimmt.
In Zukunft müssen wir als Makler eine Provision mit dem Verkäufer verhandeln. Der gleiche Anteil kann dann auch vom Käufer verlangt werden. Zudem muss der Käufer seinen Anteil auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. „Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen“, hieß es im Beschluss des Bundesrats. Spätestens um den Jahreswechsel 2020/2021 soll das Gesetz in Kraft treten.
Neu ist auch, dass für Maklerverträge über Häuser und Wohnungen künftig die schriftliche Form vorgeschrieben ist, um Unklarheiten zu vermeiden. Das war aber in einem seriös arbeitenden Maklerbüro, wie in unserem, schon lange so.
„Ziel des Gesetzes ist es, Immobilienkäufer vor einer Zwangslage zu schützen“, hieß es. Außerdem soll die Absenkung der Erwerbsnebenkosten die Bildung von Wohneigentum erleichtern.
Die Folgen sind noch ungewiss
Die Teilung der Maklerkosten sei nur ein erster Schritt bei der Entlastung von Immobilienkäufern. Ob das so kommen wird bleibt abzuwarten. Vermutlich werden die Preise dadurch weiter steigen und die Dienstleistungen des Maklers weniger in Anspruch genommen. Ein weiteres Maklersterben, wie auch schon bei der Einführung des Bestellerprinzips wird die Folge sein.
Schön wäre gewesen, wenn der Gesetzgeber auch seinen Teil zur Senkung der Kosten in Form einer Grunderwerbssteuererleichterung geleistet hätte. Seit 2010 haben sich die Einnahmen aus dieser Steuer verdreifacht.
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