Das Bestellerprinzip auf dem Immobilienmarkt
Den neuen „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnimmobilien“ kann man sehr kurz zusammenfassen – wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für den Makler werden damit künftig nur noch von der Person getragen, die den Makler beauftragt. Eine Teilung oder Übertragung soll nicht länger üblich sein. Mehr Hintergrundwissen? Lesen Sie dazu unseren neusten Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
Warum der neue Gesetzesentwurf?
Die Idee ist simpel. Makler werden oft von Verkäufern beauftragt. Diese erleichtern den Prozess auf unterschiedliche Arten. Mit Erfahrung und Fachwissen ermitteln sie einen idealen Preis und sorgen für einen sauberen Ablauf bei Kauf oder Vermietung. Damit für den Käufer keine weiteren Kosten anfallen, sollen die Maklerkosten zukünftig einzig vom Auftraggeber getragen werden.
Insbesondere in Zeiten der Wohnungsnot eine fragwürdige Idee, denn Nebenkosten sollen in keiner Form reduziert werden. Es steigen also die Kosten des Verkäufers. Es werden wahlweise mehr Verkäufer auf eigene Faust vermieten / verkaufen oder gar nicht erst auf den offenen Markt treten.
Zwei Kernprobleme des Bestellerprinzips
In den vergangenen Wochen haben sich bereits unterschiedlichste Personen und Gruppen zu Wort gemeldet. Neben den Oppositionsparteien stellte sich auch der Geschäftsführer der Internetplattform ImmobilienScout24, Ralf Weitz, auf Seiten der Immobilienmakler, die in dem Gesetz Probleme sehen.
Herr Weitz sieht vor allem zwei Probleme. Zum einen kann sich der Käufer künftig nicht mehr auf eine neutrale Beratung verlassen, da einzig der Verkäufer den Makler bezahlt. Außerdem wird der Immobilienpreis voraussichtlich insgesamt steigen. Kaum ein Verkäufer wird die Kosten selbst tragen, sondern diese auf den endgültigen Verkaufspreis aufschlagen.
Zum einen kann sich der Käufer künftig nicht mehr auf eine neutrale Beratung verlassen und der Immobilienpreis wird voraussichtlich insgesamt steigen.
Politik und Markt mehrheitlich dagegen
Bisher fand die neue Idee nur wenig Anklang. Der Entwurf der SPD wird auch vom Regierungspartner kritisiert. Die CDU plädiert für Freibeträge auf die Grunderwerbsteuer als konstruktive und produktive Alternative. Auch sie sehen, ebenso wie FDP und Grüne, eine klare Entwicklung hin zu höheren Preisen.
Auch wirtschaftliche Verbände sehen „[…] keine positiven Effekte […]“ (Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat). Ebenso sieht es der Immobilienverband IVD, der meint, dass „das SPD-Vorhaben […] den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüll(e).“
Der Immobilienverband IVD meint, dass „das SPD-Vorhaben […] den ihm zugeschriebenen Zweck – nämlich die Käufer finanziell zu entlasten – nicht erfüll(e).“
Etwas spricht auch für das Bestellerprinzip
Obwohl auch Makler mehrheitlich gegen das Bestellerprinzip sind, gibt es einzelne, die Vorteile im neuen Gesetzesentwurf sehen. Darunter werden unter anderem der steigende Qualitätsdruck auf Makler und die Ausrichtung der Arbeit angeführt. Immerhin richte sich das Serviceangebot der Makler insbesondere an den Verkäufer, dem durch Homestaging, Marktwertanalyse und hochwertige Fotos der bestmögliche Verkaufspreis überhaupt erst ermöglicht werde.
Des Weiteren würden durch den steigenden Konkurrenzdruck nur hochqualitative Makler auf dem Markt bestehen. Hier müssen wir klar widersprechen. Als Makler sehen wir es als unsere Aufgabe, beide Parteien zu vertreten und einen Konsens zu finden, der beide Vertragspartner zufrieden stellt. Diese Haltung sehen wir als unsere moralische Pflicht gegenüber dem Verbraucher. Somit können wir die Position dieser Makler weder vertreten, noch gutheißen.
Zusammenfassend können wir die überwiegende Meinung unterstreichen. Das Bestellerprinzip zeigt klare Nachteile, die für die Immobilienbranche große Gefahren und hohe Kosten bedeuten. Um weiterhin professionell und seriös auf dem Markt zu agieren, halten wir die Teilung der Kosten für die einzig richtige und logische Haltung. Um die Kosten künftig zu senken, unterstützen wir weiterhin einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer.
Wenn Sie weitere Fragen haben und dafür einen Makler beauftragen möchten, kontaktieren Sie mich. Seit 1986 arbeitet Kromer Immobilien mit größtmöglichem Einsatz und ist mit Überzeugung und Leidenschaft dabei. Ich stärke Ihnen den Rücken und stehe unterstützend an Ihrer Seite.