Der Immobilienkauf soll günstiger werden

In einem Stuttgarter Altbau wird eine „Super sanierte Altbauwohnung mit Stuckdecke und Balkon“ angeboten, 98 m² Wohnfläche mit einem Kaufpreis von 580.000 €. Eine ziemliche Stange Geld. Aber da kommt noch einiges obendrauf: 4,76 % Maklergebühren macht 27.608 €, Grunderwerbsteuer 5 % macht 29.000 € und die Notar- und Grundbuchkosten mit ca. 2% sind dann 11.600 €. Das sind insgesamt 68.208 € Nebenerwerbskosten. Da könnte man sich eigentlich ein hübsches Auto oder eine super Küche dafür leisten.

Immobilienkauf – zahlreiche Nebenkosten

Vergessen Sie nicht die Nebenkosten

Diese Kosten müssen Sie beim Immobilienkauf berücksichtigen.

Angesichts steigender Immobilienpreise rückt das Thema verstärkt in den Blick, denn die äquivalent steigenden Kaufnebenkosten fressen mittlerweile das gesamte, über Jahre mühsam angesparte Eigenkapital auf – ohne das ein Quadratmeter der teuren Immobilie für die Tilgung der Kreditrate verwendet werden konnte. Familien können sich in den angesagten Vierteln der Landeshauptstadt kaum noch bezahlbare Mietwohnungen leisten und prüfen daher den Erwerb einer Immobilie auch in den Speckgürteln Stuttgarts.

Doch selbst das wird immer schwieriger. Die Nebenkosten sind so hoch, dass auch das versprochene Baukindergeld (bis zu 10 Millionen Euro) verpuffen könnte. Ab Herbst sollen Anträge über die staatliche KFW Bank gestellt werden können. Insgesamt 12.000 € pro Kind werden über 10 Jahre gezahlt, wenn das Einkommen der Eltern nicht 90.000 € übersteigt (plus Freigrenze je weiteres Kind). Wenn man da die Nebenkosten in Höhe von 68.000 € bezahlen will, braucht man sechs Kinder.

Die Leistung wird aus Steuermitteln bezahlt. Wenn man bei anderen Hebeln ansetzt, wie den Kaufnebenkosten, würde es die Allgemeinheit nichts kosten. Bundesweit schwanken die größten Zusatzbrocken beim Haus- und Wohnungskauf zwischen 3,57 % und 7,14 % der Kaufpreissumme. Bei den Maklercourtagen für den Käufer 3,5 % ( Bayern) und 6,5 % Grunderwerbsteuer ( Brandenburg, NRW, Saarland, Thüringen, Schleswig-Holstein). Hier kassiert der Staat, trotz sprudelnder Kassen kräftig mit.

Grunderwebssteuer und Bestellerprinzip

Nun ist eine Senkung dieser Kosten in der weiteren Diskussion. Momentan soll die Stellschraube bei den Maklern gedreht werden, indem das Bestellerprinzip, das bereits bei der Vermietung zum Ansatz kommt, auch bei den Immobilienverkäufen eingeführt werden. Das bedeutet, das derjenige die Maklergebühren zu tragen hat, der den Makler bestellt – in der Regel der Verkäufer.

Politiker diskutieren mögliche Neuheiten im Immobilienrecht.

Eventuell werden Steuern umgeladen.

Das hätte zur Folge das die Courtage auf den Kaufpreis draufgeschlagen wird und sich somit die Kaufnebenkosten weiter verteuern. Der Käufer hat davon keinen weiteren Vorteil. Vom Koalitionspartner kommt erstmal eine andere Forderung: Freibeträge bei der Grunderwerbssteuer prüfen.

Dazu müssten aber alle Länder mitmachen, für die die Grunderwerbssteuer eine wichtige Einnahmequelle ist. In die gleiche Richtung zielt die FDP und – wenig überraschend die Makler- und Eigentümerbranche, die vom Staat fordert die Grunderwebssteuer zusenken oder gar abzuschaffen. Denn das Bestellerprinzip torpediert das bisherige Geschäftsmodell. Die Maklerbranche ist daher aufgeschreckt. Durch die Einführung des Bestellerprinzips auf den Verkauf würde sich der Staat als weiterer Preistreiber entpuppen – Verlierer sind hier wieder die Steuerzahler.

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