Kriegen Sie´s gebacken
Wer schon eine Wohnung gekauft hat, weiß: nicht immer herrscht zwischen den verschiedenen Eigentümern eitel Sonnenschein. Mal gibt es Streit um Fahrräder oder Tierhaltung, mal geht´s ums Grillen oder Nutzung der Balkone. Oft beschäftigen sich Gerichte um die Auseinandersetzungen der Eigentümer. Doch soweit sollte es eigentlich gar nicht kommen. Wohnungskäufer sollten vor dem Kauf die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung genau lesen. Diese Dokumente unterschreiben die Käufer bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notar. Der Notar prüft allerdings diese Dokumente nicht auf Fallstricke, warnt der Verein für Wohnen im Eigentum, eine von Verbraucherschützern und Fachleuten gegründete Organisation. Der Einfluß dieser Dokumente sind vielen Käufern nicht bewußt.
In der Teilungserklärung steht, welche Räume und Bestandteile des Grundstücks und Gebäudes wem gehören oder zugeordnet werden. Die Gemeinschaftsordnung kann Bestandteil der Teilungserklärung sein oder auch ein eigenständiges Dokument. Beide Papiere sind für die Eigentümer bindend, erklärt der Verein in seiner Broschüre „ Das Miteinander gebacken bekommen“, die es kostenlos im Internet gibt ( http://dpaq.de/wGezZ ).
Auf 95 Seiten wird dort künftigen Wohnungsbesitzern auf humorvolle Weise alles Wissenswerte rund um den Vertrag erklärt. Und zum Schluß gibt es Checklisten, mit deren Hilfe jeder prüfen kann, ob er auch alles gut „verdaut“ hat.