STUTTGARTER MIETSPIEGEL 2019/2020

Der neue Mietspiegel 2019/2020 für Stuttgart ist da!

Fortgeschrieben auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobenerhebung vom April 2018.

In Zusammenarbeit mit dem Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein und dem Mieterbund wurden der neue Mietspiegel vom Statistischen Landesamt und dem Amt für Liegenschaften aufgrund von stichprobenhaften Erhebungen festgesetzt. Diese Erhebungen die nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen, gemäß § 558 d BGB erhoben wurden spiegeln die ortsüblichen Mieten wieder. Er ist gültig von Januar 2019 bis Dezember 2020.

Der Mietspiegel gilt für alle nicht preisgebundenen Wohnungen die frei finanziert wurden ( als nicht für Sozialwohnungen ) in der Landeshauptstadt Stuttgart. Penthousewohnungen oder extrem luxeriöse Wohnungen sind nicht abgebildet. Er gilt auch für Appartements, Maisonettewohnungen und Einfamilienhäuser.

Damit eine Miete festgelegt werden kann müssen folgende Parameter festgestellt werden:

  • Baujahr der Immobilie
  • Wohnfläche der Wohnung/ Haus
  • Ausstattung der Einheit
  • Lage des Objektes

Nach Tabelle 1 des qualifizierten Mietspiegels werden die Badaustattung gewertet nach:

  • Art der Fliesung von Böden und Wänden
  • Anzahl der Waschbecken
  • Badewanne/ Dusche
  • Entlüftungsparameter
  • Handtuchwärmer/ Fußbodenheizung

Tabelle 2 legt die Ausstattung der Wohnung fest wie z.B:

  • Bodenbeläge
  • Heizungsart
  • Fenster
  • Aufzug

Tabelle 3 bestimmt die Lage der Wohnung:

  • WE in Halbhöhe, Innenstadt oder Tallage
  • WE in den äußeren Stadtbezirken oder in den Tallagen von Stuttgart-Ost und Kaltental
  • Dann zu unterscheiden zwischen Hochhaussiedlung, Lärmbelästigung, Einkaufsmöglichkeiten, Kulturangebot. Erreichbarkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln

Nach Auswertung aller Eigenschaften kann die Kaltmiete in den tabellen ausgelesen werden.

Alle Kosten wie Betriebskosten, Heizkosten oder Zuschläge für möblierung, Küchenausstattung oder Stellplätzen werden in den Nebenkosten der Wohnung definiert.

Die Nebenkosten die auf den Mieter umlegbar sind, werden im § 2 der Betriebskostenverordnung festgelegt. Diese sind z.B:

  • Grundsteuer
  • Wasserkosten
  • Entwässerung
  • Niederschlagswassergebühren
  • Heizung
  • Warmwasserversorgung
  • Aufzugkosten
  • Müllgebühren
  • Gebäudereinigung
  • Gartenpflege
  • Hausbeleuchtung
  • Versicherungen usw.

Kosten wie Verwaltergebühr, Rücklagenbildung und Bankkosten können nicht auf Mieter umgelegt werden.

Erklärungen für Mieterhöhungen nach § 558 BGB und Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen sind ebenfalls in dem Mietspiegel enthalten . Ebenso werden die Mietpreisspannen und die Vermietung von möblierten Wohnungen, sowie Stellplätzen und Garagen erläutert.

Für eine Beratung wie der Mietspiegel angewandt wird oder für die Durchführung von Mieterhöhungen sind wir gerne für Sie da. Bei dem Abschluß von Mietverträgen verwenden wir die immer aktuell gehaltene Onlineversion von Haus- und Grund Stuttgart.

Natürlich sind wir auch Ihr kompetenter Ansrechpartner bei der Vermietung Ihrer Immobilie.

Die Leistungen für Vermieter sind auf der Homepage unter der Rubrik Leistungen/ Vermieter nachzulesen. Gerne können Sie direkt unter  0178/ 304 11 97 mit mir Kontakt aufnehmen.