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Weihnachten 2023

„In der stillen Magie der Weihnachtsnacht entdecken wir die Wunder, die im Alltäglichen verborgen sind. Möge die Hoffnung uns begleiten und das Licht der Liebe unsere Herzen erleuchten.“
Helen Keller

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

mit einem frohen Blick zurück auf das vergangene Jahr möchten wir uns bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen bedanken. Das Jahr 2023 war für uns eine Zeit voller Herausforderungen, die wir jedoch gemeinsam mit Ihnen bewältigen konnten.

Die ersten Monate des Jahres waren geprägt von dem herausfordernden Zinsanstieg der EZB, der die erste Hälfte des Jahres besonders anspruchsvoll gestaltete. Trotz dieser Umstände haben Sie uns Ihre Treue bewiesen, und wir konnten durch etwas verlängerte Vermarktungszeiten sowohl Käufer als auch Verkäufer zufriedenstellen.

Ein besonderer Dank gebührt auch allen unseren Vermietern, die uns über die Jahre hinweg die Treue gehalten haben. Wir schätzen die langjährigen Beziehungen mit Ihnen sehr und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit im kommenden Jahr.

Mit dem nahenden Weihnachtsfest möchten wir die Gelegenheit nutzen, Ihnen und Ihren Familien eine besinnliche Zeit voller Liebe, Frieden und Harmonie zu wünschen. Möge diese festliche Jahreszeit Ihnen Momente der Ruhe schenken, in denen Sie Zeit mit Ihren Liebsten verbringen und Kraft für das kommende Jahr schöpfen können.

Vielen Dank für die erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2023.
Wir blicken erwartungsvoll auf das nächste Jahr und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen neue Ziele zu setzen und weitere Meilensteine zu erreichen.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024!

Mit herzlichen Grüßen,
Franziska Tittmann und Emily Holzwarth

Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid – eine sinnvolle Idee aber man muss schnell reagieren

Die Energiewende ist ein zentrales Thema in der Klimapolitik. Ein großer Teil unseres Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser. Leider basiert derzeit noch über ein Drittel dieses Energiebedarfs auf fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl. Das muss sich ändern, wenn wir unsere Klimaziele erreichen und unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduzieren wollen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird ein neues Gesetz, das „Gesetz für Erneuerbares Heizen“, den Einbau von neuen Heizungen revolutionieren. Dieses Gesetz schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung gemacht, die langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis spätestens 2045 sollen alle Heizungen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden, um die Nutzung fossiler Brennstoffe im Gebäudebereich zu beenden.

Hier sind die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz:

1. Klimafreundliche Energie für neue Heizungen
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
In Neubaugebieten gilt diese Regel ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen.
In Großstädten (über 100.000 Einwohner) wird der Wechsel zu klimafreundlichen Energien spätestens bis zum 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten bis zum 30. Juni 2028.
Es gibt auch die Möglichkeit früherer Fristen, wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt.

2. Funktionierende Öl- und Gasheizungen
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden und auch repariert werden, wenn sie kaputt gehen.
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr repariert werden kann oder älter als 30 Jahre ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Es gibt auch Ausnahmen für Härtefälle, bei denen Eigentümer von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden können.

3. Förderung durch den Bund
Der Bund fördert den Umstieg auf Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Das soll sicherstellen, dass auch Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen sich den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen leisten können.

4. Schutz für Mieter
Mieter werden vor hohen Kosten geschützt. Vermieter dürfen zwar bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizungsanlage auf die Miete umlegen, aber die Erhöhung ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt.
Wichtig: Wenn die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert wurde, muss die Fördersumme von den Gesamtkosten abgezogen werden, bevor die Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Die Energiewende im Heizungsbereich ist ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen setzen wir auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Zukunft im Wärmebereich.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Franziska Tittmann und Emily Holzwarth

 

 

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