Die Energiewende im Heizungsbereich

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Die Energiewende ist ein zentrales Thema in der Klimapolitik. Ein großer Teil unseres Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser. Leider basiert derzeit noch über ein Drittel dieses Energiebedarfs auf fossilen Brennstoffen wie Erdgas und Heizöl. Das muss sich ändern, wenn wir unsere Klimaziele erreichen und unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduzieren wollen.
Ab dem 1. Januar 2024 wird ein neues Gesetz, das „Gesetz für Erneuerbares Heizen“, den Einbau von neuen Heizungen revolutionieren. Dieses Gesetz schreibt vor, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung gemacht, die langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Bis spätestens 2045 sollen alle Heizungen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden, um die Nutzung fossiler Brennstoffe im Gebäudebereich zu beenden.

Hier sind die wichtigsten Fakten zum Gebäudeenergiegesetz:

1. Klimafreundliche Energie für neue Heizungen
Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen.
In Neubaugebieten gilt diese Regel ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gibt es längere Übergangsfristen.
In Großstädten (über 100.000 Einwohner) wird der Wechsel zu klimafreundlichen Energien spätestens bis zum 30. Juni 2026 Pflicht, in kleineren Städten bis zum 30. Juni 2028.
Es gibt auch die Möglichkeit früherer Fristen, wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung gibt.

2. Funktionierende Öl- und Gasheizungen
Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden und auch repariert werden, wenn sie kaputt gehen.
Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung nicht mehr repariert werden kann oder älter als 30 Jahre ist, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen.
Es gibt auch Ausnahmen für Härtefälle, bei denen Eigentümer von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit werden können.

3. Förderung durch den Bund
Der Bund fördert den Umstieg auf Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Das soll sicherstellen, dass auch Menschen mit niedrigeren und mittleren Einkommen sich den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen leisten können.

4. Schutz für Mieter
Mieter werden vor hohen Kosten geschützt. Vermieter dürfen zwar bis zu zehn Prozent der Kosten für eine neue Heizungsanlage auf die Miete umlegen, aber die Erhöhung ist auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat begrenzt.
Wichtig: Wenn die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert wurde, muss die Fördersumme von den Gesamtkosten abgezogen werden, bevor die Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen.

Die Energiewende im Heizungsbereich ist ein wichtiger Schritt, um die Klimaziele zu erreichen und unsere Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen setzen wir auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Zukunft im Wärmebereich.

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Franziska Tittmann und Emily Holzwarth