Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid – eine sinnvolle Idee, aber man muss schnell reagieren!

Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid – eine sinnvolle Idee aber man muss schnell reagieren

Immer wieder hört man, dass Experten dazu raten, Einspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide einzulegen. In folgendem Artikel erklären wir ihnen wie das abläuft und was Sie beachten sollten.

Die erweiterte Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer in Baden-Württemberg ist nun auch abgelaufen und die ersten Haushalte haben bereits ihre Bescheide vom Finanzamt erhalten. Wer in den Bescheiden Fehler entdeckt oder grundsätzlich an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuer zweifelt, muss ziemlich schnell handeln und Einspruch einlegen.

Warum muss man direkt Einspruch einlegen?

Auf den beiden Bescheiden des Finanzamtes (der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid) ist eine Frist von einem Monat vermerkt. Lässt man diese verstreichen, werden die Bescheide rechtskräftig. Die Daten gehen dann an die Gemeinde, die sie als Grundlage nimmt, um die Grundsteuer ab 2025 zu berechnen.

Wer kann Einspruch einlegen?

Jeder Eigentümer kann Einspruch einlegen. Hierfür gibt es verschiedene Gründe – wenn Daten auf den Bescheiden falsch sind – also beispielsweise Adresse, angegebene Grundstücksart, Grundstücksgröße, Bodenrichtwert oder Eigentümer nicht stimmen.

Verschiedene Verbände wie der Bund der Steuerzahler oder Haus und Grund äußern verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neue Grundsteuer.

Ein Argument für den Einspruch ist, dass die Eigentümer noch gar nicht wissen, wie hoch ihre Grundsteuer ab 2025 sein wird. Denn das hängt maßgeblich von den Hebesätzen der Kommunen ab und die werden erst noch festgelegt. Die aktuellen Bescheide sind dennoch bereits bestandskräftig.

Ein weiteres, wichtiges Argument: Bei uns in Baden-Württemberg spielt maßgeblich die Grundstücksgröße und nicht das draufstehende Gebäude eine Rolle. Hier stellt sich also die Frage ob ein Eigentümer mit einem kleinen Haus dieselbe Grundsteuer zahlen muss wie ein Eigentümer einer beispielsweise riesigen Villa.

Wie legt man einen Einspruch ein?

Den Einspruch muss man schriftlich an das zuständige Finanzamt schicken. Wichtige Merkmale hierfür sind die Daten des Absenders, das Aktenzeichen des Bescheides und gegen welchen Bescheid man Einspruch einlegt (also Grundsteuerwertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder beide) – und natürlich den Grund, weshalb man Einspruch einlegt. Macht man dies aus verfassungsrechtlichen Bedenken, kann man ein Musterschreiben (Quelle Haus und Grund) nutzen. Anbei ein Beispiel hierfür.

Formular Grundsteuerbescheid Einspruch

Formular Grundsteuerbescheid Einspruch 2

Was passiert mit dem Einspruch?

Die Finanzämter müssen den Bescheid neu prüfen. Somit ist der Grundsteuerbescheid erstmal auf Eis gelegt und nicht bestandskräftig. Geht es um fehlerhafte Daten, so werden diese korrigiert und der Eigentümer erhält einen neuen Bescheid.

Nennt man als Grund dagegen allerdings Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit so gehen Experten davon aus, dass das Finanzamt den Einspruch zurückweisen wird. Solange keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorliegt, dass die Normen verfassungswidrig sind, ist die Finanzverwaltung an geltendes Recht gebunden.

In einem solchen Fall bleibt nur noch die Klage vor dem Finanzgericht. Hierfür fallen jedoch dann entsprechende Kosten an. Wenn man aus verfassungsmäßigen Gründen Einspruch einlegt, sollte man dies Bedenken.

Was passiert, wenn man keinen Einspruch einlegt?

Wenn die Frist von einem Monat verstreicht, so kann man sich nicht mehr individuell gegen die Bescheide wehren. Sollten die Musterklagen Erfolg haben, kann man davon auch nicht zu 100 % profitieren. Es besteht jedoch dann die Chance, dass das Verfassungsgericht die Landesgrundsteuer in Baden-Württemberg für nichtig erklärt. Wenn dies der Fall ist, müssten auch die bestandskräftigen Bescheide korrigiert werden. Hier kann es sein, dass für die Zeit der Korrektur Übergangsfristen eingeräumt werden.

Es könnte allerdings auch passieren, dass die Gerichte entscheiden, dass nur die „offenen“ Fälle berücksichtigt werden. Somit sind die Eigentümer, deren Bescheide bereits bestandskräftig sind nicht davon betroffen. – Aus diesem Grund empfehlen die Experten Einspruch gegen die Bescheide einzulegen. Somit werden Sie bei Änderungen zugunsten der Steuerzahler auch berücksichtigt.

Kann ich schon ahnen, wie hoch meine Grundsteuer künftig wird?

Nicht wirklich. Die Bodenrichtwerte sind bereits bekannt. Allerdings stehen die Hebesätze der verschiedenen Kommunen noch nicht fest. Somit ist noch nicht bekannt, mit welchem Faktor der Bodenrichtwert multipliziert wird. Allerdings müssen Kommunen erst festlegen, welchen Hebesatz sie anlegen, mit welchem Faktor dieser Bodenrichtwert also zu multiplizieren ist. Klar ist jedoch schon, dass Häuser mit großem Garten eher teurer werden und Häuser mit kleinem Grundstück eher weniger Grundsteuer zahlen müssen.

Sie können sich gerne bei uns melden, wenn Sie weitere Fragen zur Grundsteuer haben. Für alle Fragen rund um die Immobilie sind wir wie immer jederzeit für Sie da.

Ihre Franziska Tittmann und Emily Holzwarth