Immobilienbranche – Neuerungen 2021

Das ist neu in 2021 Kromer Immobilien

In diesem Jahr gibt es wieder einige neue Regelungen sowie Gesetze die Sie, als Vermieter und Eigentümer betreffen.  In folgendem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Punkte für Eigentümer und Vermieter zusammen.

Die erste Änderung betrifft den Energieausweis. Ab 2021 gibt er hier höhere Anforderungen.

Das ist Neu in 2021

Vermieter und Eigentümer aufgepasst

Bereits seit dem 1. November 2020 gibt es eine einheitliche Rechtsgrundlage für die energetischen Anforderungen an Neu- und Gebrauchtimmobilien. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst Vorgängergesetze wie Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.

Die Änderungen beim eigentlichen Energieausweis betreffen den Verbrauchsausweis. Dieser beruht auf den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie. Das heißt diesen Energieausweis gibt es nur für bestehende Immobilien.

Nach den neuesten Bestimmungen ist der Hauseigentümer dafür verantwortlich, dass die Daten, die er zur Verfügung stellt, richtig sind.

Für die Ausstellung des Energieausweises ist von nun an neben den aktuellen Daten auch eine Begehung oder eine Fotoanalyse erforderlich.

Für Sie als Eigentümer und Vermieter bedeutet dies zwar einen Mehraufwand, aber Sie erhalten dadurch möglicherweise auch detailliertere Modernisierungs- bzw. Sanierungsempfehlungen.

In Kürze:

Der Hauseigentümer ist verantwortlich für die Richtigkeit der Daten. Eine Fotoanalyse und Begehung sind neue Kriterien zur Ausstellung eines Energieausweises.

Mietspiegelreform 2021

Im September 2020 haben Bundesjustiz- und -Innenministerium einen gemeinsamen Entwurf für eine Reform des Mietspiegels vorgelegt. Danach sollen zukünftig Mieterhöhungen nur noch mit qualifizierten Mietspiegeln begründet werden dürfen. Bisher konnten sich Vermieter auch auf Mieten von Vergleichswohnungen beziehen. Sachverständigengutachten sollen jedoch als Grundlage weiterhin möglich sein. Außerdem ist vorgesehen, dass sowohl Mieter als auch Vermieter verpflichtet sind, Auskünfte zur Datenerhebung für die Mietspiegel zu erteilen. Für den Kreis Stuttgart gibt es zudem einen neu überarbeiteten Mietspiegel.

Stuttgart mit neu überarbeitetem Mietspiegel!

Umwandlungsverbot für bestimmte Mietwohnungen

Falls Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses sind und einzelne dieser Wohnungen verkaufen möchten, könnte das vom Bundeskabinett beschlossene Baulandmobilisierungsgesetz für Sie wichtig sein. Die umstrittene Novelle des Baugesetzbuches sieht in Gebieten mit einem angespanntem Wohnungsmarkt ein Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bis Ende 2025 vor. Die Liste der Fälle, in denen eine Genehmigung für eine Umwandlung erteilt werden müsste, ist lang. Auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern brauchen dann eine Genehmigung, wenn sie Wohnungen separat verkaufen wollen.

Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung bis 2025.

Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen

Seit August 2019 können Privatverbraucher, die in eine Neubau-Wohnung investieren und diese für zehn Jahre dauerhaft zu Wohnzwecken vermieten, in den ersten vier Jahren nach Erwerb bis zu fünf Prozent der Kosten steuerlich absetzen. Die Regelung gilt jedoch nur noch bis zum 31.12.2021. Voraussetzung ist, dass die Wohnung tatsächlich im Jahr der Fertigstellung erworben wird. Wenn Sie im neuen Jahr, also 2021 eine Wohnung erwerben, die bereits 2020 fertiggestellt wurde, gilt diese im Sinne des Gesetzes nicht mehr als neu. Wird die Wohnung dagegen beispielsweise im Januar 2021 fertig, kommt die Abschreibung auch noch beim Kauf im Herbst des selben Jahres in Frage. Hierbei gilt das Datum des Notarvertrags.

Vorteile für den Erwerb einer Neubau Wohnung im aktuellen Jahr.

Corona-Folgen für Vermieter

Zwischen April und Juni 2020 durften Mieter, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, ihre Mietzahlungen aussetzen. Fehlende Monatsmieten müssen aber bis Ende Juni 2022 nachgezahlt werden. Wenn Mietrückstände seit Juli 2020 entstanden sind, ist dagegen eine Kündigung des Mietverhältnisses wieder möglich. Ob es aufgrund der aktuellen Corona-Beschränkungen in diesem Jahr noch einmal zu Sonderregelungen im Bereich des Mietrechts kommt, ist derzeit nicht absehbar.

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Ihre Emily Holzwarth von Kromer Immobilien