Alles rund um den Energieausweis
Überlegen Sie Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen? Dann ist es wichtig, dass Sie einen Energieausweis der Immobilie vorliegen haben. Dieser Energieausweis ist seit 2014 nach der EnEV- der Energieeinsparverordnung – Pflicht.
Doch noch einen Schritt zurück. Was ist überhaupt ein Energieausweis und wofür wird dieser benötigt?
Ohne Energieausweis droht ein Bußgeld
Bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorliegen
Der Energieausweis dokumentiert und bewertet den energetischen Zustand des Objektes. Hierdurch ist schnell zu erkennen wie effizient ein Gebäude ist und wie viel Heizenergie benötigt wird. Es enthält zudem Informationen zu verwendeten Heizstoffen sowie einer Energieeffizienzklasse. Geeignete Modernisierungsempfehlungen werden auch genannt.
Informationen bezüglich des Energieausweises müssen bereits seit 2014 in der Immobilienanzeige sichtbar sein. Bei der Vermietung oder dem Verkauf eines Objekts muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorliegen. Nach Vertragsabschluss muss dieser an den neuen Eigentümer übergeben werden. Wer den Energieausweis nicht vollständig oder rechtzeitig vorlegt, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 15.000 EUR rechnen.
Ein Energieausweis ist in der Regel 10 Jahre gültig. Bei Mietwohnungen wird in der Regel für das gesamte Haus ein Energieausweis erstellt. Dieser kann dann bei der Hausverwaltung angefragt werden.
Verbrauchsausweis vs. Wärmepass
Es gibt zwei verschiedene Arten des Energieausweis – auch Wärmepass oder Wärmeausweis genannt – den Bedarfs- sowie den Verbrauchsausweis.
Im Folgenden sind die größten Unterschiede gelistet.
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- Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Verbrauch der vergangenen 3 Jahre. Dies bedeutet, dass der Verbrauchsausweis nicht für Neubauten gilt, da es keine Verbrauchsdaten der Bewohner gibt. Der Bedarfsausweis hingegen legt grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes dar: Wann wurde das Objekt gebaut? Welche Heiztechnik wird genutzt? Wie ist das Gebäude gedämmt?
Für Gebäude, die die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten ist der Verbrauchsausweis gedacht. Für Gebäude, die diese nicht einhalten wird ein Bedarfsausweis ausgestellt.
Da ein Verbrauchsausweis von dem Versorger bzw. einem Messanbieter erstellt werden kann ist dieser kostengünstiger. Der Bedarfsausweis sollte von einem „baubezogenen Beruf“ ausgestellt werden. Das heißt beispielsweise Architekten, Schornsteinfeger, Heizungsbauer oder Ingenieure können einen solchen Ausweis erstellen. Ebenso wir als „Ihr“ Maklerunternehmen.
Jetzt ist bereits die erste große Frage – „was ist ein Energieausweis“ beantwortet. - Nun die Frage: Was sagt der Energieausweis aus: Die Farbskala auf der ersten Seite des Wärmepasses besteht aus dem Endenergiebedarf sowie dem Primärendenergiebedarf. Der Endenergiebedarf ist der zentrale Wert, der in den Immobilienanzeigen stehen muss. Je kleiner dieser ist, desto besser. Er gibt an, wie viel Energie jährlich pro Quadratmeter benötigt wird, um den Wohnraum zu beheizen und für Warmwasser zu sorgen. Grundlegende Informationen zur Berechnung sind Gebäudedaten wie Dämmung oder das Heizungssystem.
- Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Verbrauch der vergangenen 3 Jahre. Dies bedeutet, dass der Verbrauchsausweis nicht für Neubauten gilt, da es keine Verbrauchsdaten der Bewohner gibt. Der Bedarfsausweis hingegen legt grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes dar: Wann wurde das Objekt gebaut? Welche Heiztechnik wird genutzt? Wie ist das Gebäude gedämmt?
Der Primärenergiebedarf ist vor allem in der ökologischen Hinsicht interessant. Je niedriger dieser ist, desto besser natürlich. Auch Umwandlungsverluste werden dabei mit eingerechnet. Jeder Energieträger wird mit einem Faktor versehen, dem sogenannten Primärenergiefaktor. Der Primärenergiebedarf ergibt sich aus der Multiplikation des Endenergiebedarfs mit den Primärenergiefaktoren.
Je niedriger der Primärenergiebedarf, desto besser.
Die Farbskala zeigt wo der End- und Primärenergiebedarf eines Hauses angesiedelt ist. Im grünen Bereich sind die guten, also sie niedrigen Werte – im roten die schlechten und hohen.
Wenn Sie Ihre Immobilie Verkaufen oder Vermieten möchten, denken Sie also bitte an den Energieausweis und zeigen diesen vor.
Gerne können wir Sie bei weiteren Fragen rund um den Energieausweis beraten. Welche Änderungen als Makler dieses Jahr auf Sie zukommen, lesen Sie in unserem Beitrag hier.
Als Dankeschön, dass Sie unseren Blogbeitrag gelesen haben, schenken wir Ihnen einen Energieausweis zu Ihrer Immobilie, wenn Sie diese mit uns vermieten oder verkaufen.
Ihre Emily Holzwarth von Kromer Immobilien