Wichtige Informationen zum neuen Maklerrecht für unsere Kunden

Wichtige Informationen zum neuen Maklerrecht fuer unsere Kunden

Heute möchten wir Sie über die Änderung der Maklerprovision seit dem 23.12.2020 informieren.

Die Regierung hat eine neue Regelung bei der Verteilung der Maklerprovision beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingeführt. Die Hauptänderung bei dieser Regelung ist, dass es künftig nicht mehr möglich ist die Maklerprovision vollständig dem Käufer in Rechnung zu stellen, wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.

Maklerprovision – wir klären auf!

Der Grund dieser Änderung ist, dass der Staat private Käufer von Wohnimmobilien bei den Kaufnebenkosten entlasten möchte. Leider wird das Gesetz nur auf dem Rücken der Makler und Verkäufer ausgetragen – staatliche Einsparungen wie zum Beispiel eine Reduzierung der Grunderwerbssteuer wäre eine sinnvolle Maßnahme zur Entlastung der Käufer gewesen. Auch hätte man eine Abkopplung der Notargebühren vom Kaufpreis durchführen können.

Wer einen Makler beauftragt, übernimmt die Hälfte der Kosten

In Zukunft wird die Maklerprovision wie folgt aufgeteilt. Wer einen Makler für den Verkauf oder Kauf einer Wohnimmobilie beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten. Eine vollständige Übernahme der Provision durch den Verkäufer als Auftraggeber, bleibt weiterhin möglich. Die Provision kann zwischen Verkäufer und Makler frei vereinbart werden.

Regelung für private Verbraucher

Zu beachten bei dieser Regelung ist, dass dies nur für private Verbraucher gilt. Gewerbetreibende sowie Geschäftsleute sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Ebenso nicht betroffen ist die neue Maklerprovision beim Verkauf von Baugrundstücken, gewerblichen Immobilien sowie 2,3- und Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Immobilien.

Bei Vermietungen wird sich durch die neue Regelung nichts ändern. Hier besteht seit 2015 das Bestellerprinzip. Das heißt die Maklerkosten trägt ausschließlich der, der den Makler beauftragt hat.

Kromer Immobilien erklärt Ihnen nochmals alle Einzelheiten zur Maklerprovision in folgendem Video:

Sie überlegen Ihre Immobilie rechtssicher zu verkaufen oder zu vermieten? Wir beraten Sie natürlich gerne.

Gerne senden wir Ihnen unser Dienstleistungsspektrum zu, hier können Sie sich ausführlich über unsere Leistungen beim Verkauf und bei der Vermietung informieren.