Mietrecht 2022 – Das sollten Sie wissen

Mietrecht 2022 Das sollten Sie wissen

Einige Änderungen stehen bereits fest, andere sind noch offen. Durch die neue Regierung wird sich einiges für Sie als Vermieter ändern. Wir fassen für Sie die wichtigsten Punkte zusammen:

Diese Änderungen im Mietrecht gibt es in 2022

Heizkosten – monatliche Mitteilung wird zur Pflicht

Seit dem 01.12.2021 ist die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Verfügt Ihre Wohnung bereits über fernablesebare Messgeräte, um den Wärmeverbrauch zu messen? So müssen Sie Ihren Mietern monatlich ab 2022 eine Verbrauchsabrechnung zukommen lassen. Achten Sie zudem darauf, dass Sie zusätzliche Angaben wie dem Brennstoffmix oder den enthaltenen Steuern angeben. Wie Sie die Informationen an die Mieter weiterleiten, bleibt Ihnen überlassen – sie können dies per Post oder per Mail versenden oder über ein Online-Portal zur Verfügung stellen. Haben Sie allerdings noch keine Fernablesegeräte installiert, haben Sie noch Zeit diese bis 2026 nachzurüsten.

CO2 Abgabe – Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Die neue Regierung hat vorgesehen, dass die CO2 Abgabe auf fossile Heizenergien, wie beispielsweise Erdgas und Erdöl zwischen dem Vermieter und dem Mieter aufgeteilt werden sollen. Diese Abgabe erhöht sich um 30 € pro Tonne CO2 zum 01. Januar 2022. Somit erhöht sich der Preis pro Liter Heizöl um ca 1,5 Cent sowie die Kilowattstunde Erdgas um 0,1 Cent. Mitte des Jahres, zum 01. Juni 2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Falls dieses Stufenmodell bis dahin nicht veröffentlicht werden kann, so werden die CO2 – Kosten ab dem 01. Juni 2022 zwischen dem Vermieter und dem Mieter je zur Hälfte getragen.

Mietanpassungen und Mietspiegelpflicht

In allen Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern wird es in Zukunft eine Mietspiegelpflicht geben. Die Städte haben für die geplante Umsetzung 1 Jahr Zeit. In Städten mit über 100.000 Einwohnern wird eine Mietanpassung zukünftig nur noch mit einem gültigen Mietspiegel begründet. In Regionen mit angespannten Immobilienmärkten wird sich die Kappungsgrenze bei Mietsteigerungen innerhalb von 3 Jahren von 15 auf 11 Prozent reduzieren. Die Mietpreisbremse wird voraussichtlich bis zum Jahr 2029 verlängert. Einen Mietendeckel, der die aktuellen Mieten im ganzen Land einfriert, ist aktuell jedoch nicht geplant.

Kabel TV wird Mietersache

Zukünftig ist es für Sie als Vermieter nicht mehr möglich, die Kosten für einen Kabel-TV-Vertrag auf die Mieter umzulegen. Die Mieter können den Anbieter nun selbst wählen bzw. sie müssen keinen Vertrag abschließen. Für Bestandsimmobilien gilt diese Regelung ab 1. Juli 2022 – für Neubauten sogar ab jetzt. Als Vermieter haben Sie ein Sonderkündigungsrecht um den Kabel-TV-Vertrag fristgerecht bis Ende Juni zu kündigen.

Sachkundennachweis

Ab dem 01. Dezember 2022 müssen Makler, Miet- sowie Wohneigentumsverwalter nachweisen können, dass sie die benötigen Fachkenntnisse sowie ein entsprechendes Zertifikat besitzen.

EU- Weite Zählung von Wohnungen und Gebäuden

Im Jahr 2021 war ein EU-weiter Zensus geplant, der aufgrund der Corona-Pandemie allerdings um Jahr verschoben wurde. Es sollen europaweit Gebäude und Wohnungszählungen stattfinden. Die zuständigen Ämter werden Ihnen als Vermieter Fragen zur Wohnung, zum Gebäude sowie zur Miete zukommen lassen, damit Sie diese beantworten.

Neuberechnung der Grundsteuer

Bis Ende Oktober 2022 müssen Eigentümer Angaben zu Ihren Immobilien beim Finanzamt einreichen. Abgefragt werden dann folgende Daten: Grundstückart, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr und bei Mehrfamilienhäusern mit Eigentumswohnungen den Miteigentumsanteil. Anhand von diesen Angaben soll die Grundsteuer ab 2025 neu berechnet werden.

Haben Sie Fragen zu den Änderungen 2022 ?
Gerne passen wir Ihnen auch Ihre Mieten an die qualifizierten Mietspiegel an – wir freuen uns in jedem Fall auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

Sie sind sich unsicher, ob es sich lohnt Ihre Immobilie jetzt zu verkaufen?
In unserem Artikel „Lohnt sich der Verkauf meiner Immobilie?“ geben wir Ihnen einige Anhaltspunkte und stehen für eine Beratung gerne an Ihrer Seite!


Ihre Emily Holzwarth von Kromer Immobilien